1. Allgemeines
Dienstleistungen werden ausgeführt von durch GM ausgebildeten und bei GM angestellten Reinigungskräften. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, Verträge und Leistungen von GM, gegenüber Ihren Kunden. Es gilt stets, die zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme gültige Fassung der AGB.
Anderslautende AGBs seitens Dritter bilden keine Rechtsgrundlage. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt GM nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Die Geschäftsbeziehungen zwischen GM und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
2. Vertragsinhalt und Vertragsschluss
Ein wirksamer Vertrag zwischen GM und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde über die Online-Plattform, telefonisch oder per Email dem Auftrag zustimmt (z.B. durch Betätigung des Buttons „Bestellung absenden“ auf der Plattform) und GM dieses verbindliche Angebot des Kunden bestätigt (z.B. Auftragsbestätigung per Email) und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kunde ist verpflichtet, GM alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitzuteilen bzw. zur Verfügung zu stellen und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Der Kunde ist bei einer Buchung über die Hotline verpflichtet, sich nach den geltenden AGBs zu erkunden.
Verträge lassen sich ausschließlich in deutscher Sprache schließen. Ein Vertragsschluss mit Minderjährigen ist ausgeschlossen.
GM bietet seinen Kunden die Möglichkeit, während der Parkzeit an bestimmten Parkplätzen, die Fahrzeuge innen und außen durch ausgebildete Reinigungskräfte reinigen zu lassen. Alle Angebote von GM sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen des Reinigungsprozesses sowie der Reinigungsinhalte sind möglich.
Der Vertrag kommt spätestens durch die Annahme der Fahrzeugschlüssel durch einen Mitarbeiter von GM zustande.
Damit der Vertrag ohne Hinderung zustande kommt, sollte der Kunde beim Parken des zu reinigenden Fahrzeugs sicher stellen, dass alle Türen mindestens zur Hälfte geöffnet werden können. GM behält sich vor, auch nach der Bestellannahme die Reinigung aufgrund ungünstig geparkter oder zu stark verschmutzter Fahrzeuge zu verweigern.
Der Kofferraum wird in dem Beladungszustand ausgesaugt, in welchem er sich bei der Übergabe befindet.
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von GM liegende und von GM nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden GM für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Falls die Dienstleistung aufgrund von Regen oder Schnee nicht durchgeführt werden kann, wird das bereits eingezahlte Dienstleistungshonorar zu 100 % an den Kunden zurückgezahlt oder ein alternativer Termin zur Reinigung vereinbart. Alternativ kann auch mit dem Kunden eine Teilreinigung vereinbart werden.
GM richtet sich mit seinem Angebot an gewerbliche und private Kunden.
3. Haftung und Schadensersatz
Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, wenn GM oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Für jegliche Schäden am Fahrzeug (wie z.B. Beulen, Kratzer sowie Lackschäden an der Karosserie, Steinschläge in der Windschutzscheibe, Kratzer und Beulen an Felgen und Außenspiegeln, Schäden an der Antenne), die vor der Fahrzeugübergabe an GM entstanden sind und ggf. durch die Reinigung vergrößert wurden, kann GM nicht zur Haftung herangezogen werden.
Liegt ein Schaden vor, der nachweisbar von einem Mitarbeiter verursacht wurde, so muss dieser durch den Kunden mit dem Geschäftsführer von GM ausführlich und nachvollziehbar dokumentiert werden. Sichtbare Schäden sind durch einen Fotobeweis zu belegen.
Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden. GM haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von GM und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen.
Ist ein Fahrzeug mit einer Alarmanlage ausgestattet, so hat der Kunde sicherzustellen, dass die Alarmanlage nicht unbeabsichtigt ausgelöst werden kann. Im Falle eines Schadens durch das Auslösen des Alarms, ist GM von jeglicher Haftung freigestellt.
4. Beschaffenheit, Gewährleistung, Gewährleistungsansprüche
Die von GM erbrachten Leistungen gelten – soweit nicht lediglich das Bemühen um einen Erfolg geschuldet ist – als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht direkt nach der Leistungserbringung schriftlich begründete Einwendungen erhebt, wobei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einwendungen genau beschrieben werden müssen. Der Kunde wird GM die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen.
Der Kunde kann die Abnahme der Leistung durch GM nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigern. GM wird bei Abnahme aufgezeigte geringe Mängel sofort beheben.
Bei jeder Mängelrüge steht GM das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung. Dafür wird der Kunde GM die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Die Beanstandung bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von GM kein Mangel festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall durch GM durchzuführen.
Eine Übernahme der Kosten durch GM für die Nacherfüllung durch Dritte ist ausgeschlossen.
Da eine vollständige Reinigung durch häufige Nutzung des Fahrzeuges durch den Kunden schnell erneut fällig sein könnte, sind etwaige Mängel innerhalb von zwei Werktagen anzuzeigen. Darüber hinaus kann nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, ob der angezeigte Mangel durch schlechte Leistungserbringung entstanden ist oder ob es sich um eine Neuverschmutzung handelt.
Zur Dokumentation des Ist-Zustandes des Fahrzeuges werden vor Beginn und nach Beendigung der Reinigungsarbeiten innen und außen fotografische Details festgehalten. Die Fotodaten werden in der Bestellung gespeichert. Mit dem Entgegennehmen des Fahrzeugschlüssels erkennt der Kunde bzw. die für die Abholung des gereinigten Fahrzeugs beauftragte Person an, dass während der Reinigung durch GM keine Schäden im Fahrzeuginnen- oder -außenraum, entstanden sind.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
Insofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, steht diesem ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB). Der Widerruf kann selbständig über die Online-Plattform, telefonisch oder per E-Mail unter freiwilliger Angabe von Gründen und der Einhaltung der in den Stornobedingungen beschriebenen Fristen geschehen. Sollte der Zeitraum zwischen dem Servicedatum und dem Bestelldatum geringer als die gesetzliche Widerrufsfrist sein, gilt die Widerrufsfrist verkürzt bis zu 3 Stunden vor dem geplanten Termin. Ein Widerruf über die in den Stornobedingungen beschriebenen Fristen hinaus, wird mit den dort beschriebenen Gebühren berechnet.
6. Preise
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise. Diese verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%, sofern nicht anders angegeben.
GM führt die Dienstleistungen nach Maßgabe der vom Kunden im Auftrag gebuchten Vorgaben durch. Hierzu stehen für die Außen- und Innenreinigung je zwei verschiedene Pakete zur Verfügung. Bei der Preisgestaltung wird von einem normalverschmutztem Fahrzeug ausgegangen und eine Dauer der Reinigungsleistung auf Grund von Erfahrungswerten beanschlagt. Die beanschlagte Reinigungsdauer gilt jediglich als Richtwert. Der Kunde hat die Möglichkeit, nach individueller Absprache Zusatzleistungen (z.B. Fleckenentfernung, Entfernung von Tierhaaren) gegen Aufpreis hinzuzubuchen. GM behält sich vor, einen unangemeldeten und im Leistungsprogramm nicht enthaltenen Mehraufwand nach Absprache mit dem Kunden zu berechnen.
Irrtümer im Fahrzeugkatalog auf der Online-Plattform von GM sind vorbehalten. Sollten hinterlegte Fahrzeugdaten zu Länge und Höhe fehlerhaft sein und zur falschen Berechnung des Reinigungspreises führen, behält sich GM eine Anpassung des Preises auf die tatsächlichen Daten vor. Weiter behält sich GM vor, einen neuen Preis zu beanschlagen, sollte das tatsächlich zu reinigende Fahrzeugmodell nicht dem entsprechen, welches in Auftrag gegeben wurde.
Bei Verspätungen, die durch den Kunden verschuldet sind, behalten wir uns das Recht, einen Verspätungszuschlag zu erheben oder bei gleichbleibendem Preis die Reinigung nicht vollständig zu erfüllen, sofern sich anderenfalls eine Verspätung beim nachfolgenden Kunden ergeben würde. Bei einer Verspätung seitens Kunden von 15 Minuten ohne vorheriger Benachrichtigung, behalten wir uns das Recht, den geplanten Reinigungsort zu verlassen und in unseren Stornobedingungen definierte Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Dazu zählt auch, wenn der Kunde durch sein Verhalten eine Ausführung des gebuchten Auftrags unmöglich macht, insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn Adresse oder Wohnung nicht auffindbar sind aufgrund falscher Angaben zu Namen oder Adresse, falsche Namen an Klingelschild oder Haustür, Kunde nicht anwesend und nicht zu kontaktieren zu Auftragsbeginn, Zugang zum Objekt der gebuchten Reinigung nicht ermöglicht.
Änderungen in Bezug auf den Auftragszeitpunkt oder -umfang sowie andere Auftragsdetails müssen mit GM abgesprochen und geprüft sowie bestätigt werden. Der Kunde hat durch Anmeldung von Änderungen keinen Anspruch auf Erfüllung dieser Änderungen, bevor nicht eine Bestätigung durch GM (z.B. durch Bestätigung per Email) eingegangen ist.
7. Zahlungsbedingungen
Im Falle von Verbrauchern akzeptiert GM Kartenzahlungen mit EC- oder Kreditkarte nach Ausführung der beauftragten Arbeiten. Die Zahlung erfolgt vor der Schlüsselübergabe. Die Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt bei Angabe der Kartendetails oder bei Kartenzahlung vor Ort nach der Reinigung mit einem mobilen Kartenzahlungsgerät, dass Daten verschlüsselt versendet. Mit gewerblichen Kunden kann eine Vereinbarung getroffen werden, die regelmäßig erbrachten Reinigungsarbeiten gegen Ausstellung einer Rechnung in bestimmten Abständen abzurechnen.
Der Rechnungsbetrag wird mit der Rechnungsstellung fällig.
Rechnungen und Gutschriften werden ausschließlich in elektronischer Form versandt.
Bei Zahlung auf Rechnung beträgt das Zahlungsziel 14 Tage. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, pauschale Mahngebühren als Verzugsschaden in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu erheben. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist.
8. Datenschutz, Allgemeine Bestimmungen
GM verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden listenmäßige Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsjahr, Zugerhörigkeit des Kunden zu einer Personengruppe) für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber GM, zu widersprechen.
Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
9. Schlussbestimmungen
Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit/Gültigkeit der Schriftform; dies gilt gleichermaßen auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen der nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzung der von den Parteien beabsichtigten Bestimmungen am nächsten kommen.
GM Autovermietung und Dienstleistung / Grafweg 48 /57439 Attendorn
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